Geländer / Sichtschutz
Geländer sollen vor Stürzen schützen und unterliegen kantonalen Vorschriften und sind ab einer Fallhöhe von 1/1,5 Meter Vorschrift. Grundsätzlich gilt für Geländer eine Höhe ab Boden von 900 mm, wobei je nach Einsatz, Höhen von 1000 mm und mehr zur Ausführung kommen. Bei Geländern mit eingesetzten Stäben darf der Abstand zwischen den Stäben von 120 mm nicht überschritten werden.
Geländer können nebst ihrer Funktion als Absturzsicherung mit entsprechenden Einsätzen auch als Sichtschutz dienen.
Ebenso können sie mit einem Glaseinsatz oder als Ganzglasgeländer Sicht frei geben.
Deshalb werden alle Geländer in Stahl oder Edelstahl, mit den entsprechenden Einsätzen nach den gesetzlichen Vorschriften und ihren Wünschen angefertigt und montiert.
Corten Sichtschutz mit farbigen Gläsern
Handlauf und Posten aus Rostfreiem Stahl / Gläser bedruckt mit Erinnerungsfotos
Feuerverzinktes und pulverbeschichtetes Staketen Brüstungsgeländer
Treppe und Geländer feuerverzinkt und Pulverbeschichtet / Tritte mit Natursteinplatten
Ganzglas Geländer mit Mattfolie
Pfosten Feuerverzinkt mit Rostfreiem Handlauf / Füllung mit pulverbeschichtetem Aluminiumblech
Strahlenförmige Absturzsicherung aus rostfreien Rundeisen und Glas mit Mattfolie
Schallschutzwand aus rostfreien Pfosten und Klarglas