Geländer / Sichtschutz
Geländer sollen vor Stürzen schützen und unterliegen kantonalen Vorschriften und sind ab einer Fallhöhe von 1/1,5 Meter Vorschrift. Grundsätzlich gilt für Geländer eine Höhe ab Boden von 900 mm, wobei je nach Einsatz, Höhen von 1000 mm und mehr zur Ausführung kommen. Bei Geländern mit eingesetzten Stäben darf der Abstand zwischen den Stäben von 120 mm nicht überschritten werden.
Geländer können nebst ihrer Funktion als Absturzsicherung mit entsprechenden Einsätzen auch als Sichtschutz dienen.
Ebenso können sie mit einem Glaseinsatz oder als Ganzglasgeländer Sicht frei geben.
Deshalb werden alle Geländer in Stahl oder Edelstahl, mit den entsprechenden Einsätzen nach den gesetzlichen Vorschriften und ihren Wünschen angefertigt und montiert.
Geländersanierung Musikschule Sissach
Handlauf aus geschliffenem Edelstahlrohr. Füllung aus 3mm Aluminiumblech. Das Lied „Von Schönenbuch bis Ammel“ ins Blech gelasert.
Geländer und Brücke in Bennwil
Geländer aus Flachstahl, feuerverzinkt und pulverbeschichetet. Brücke aus U-Profilen und Gitterrosten.
Glasgeländer mit Ferienfotos in Sissach
Pfosten aus gschliffenen Quadrat Edelstahlrohren. Gläser mit Glashaltern an Pfosten montiert.
Staketen-und Glasgeländer in Oltingen
Ober-und Untergurt mit feuerverzinkten U-Profilen. Glasfüllung mittes Silikon montiert. Staketengeländer nahtlos miteinander verbunden.
Ganzglasgeländer als Sichtschutz in Sissach
Ganzglasgeländer versetzt an Bruchstein montiert. Weissglas mit Mattfolie.
Geländer in Itingen
Staketengeländer feuerverzinkt und pulverbeschichtet. Aluminiumlochblech passend zu Garagentor.
Schallschutzverglasung in Itingen
Pfosten aus Stahlrohren, feuerverzinkt und pulverbeschichtet. Glas zwischen Pfosten geklemmt und versiegelt.
Ganzglasgeländer in Sissach
Ganzglasgeländer mit pulverbeschichteten Abschlussblechen aussen, innen Flächenbüdig mit Boden. Glas mit Klarfolie.
Treppenhausgeländer in Itingen
Staketengeländer aus Flachstahl, pulverbeschichtet. Geländer umlaufend von ganz unten bis ganz nach oben.